es war einmal 2
Die Arbeit befaßt sich mit den Formen des nicht natürlichen Todes und weiteren rechtsmedizinischen Sachverhalten wie Leichenerscheinungen, Scheintod, Identifizierung von Personen und Leichen, Selbstverstümmelungen und Spuren von Tätern und Opfern in den deutschen Volksmärchen. Rechtsmedizinische Zusammenhänge von Ursache und Wirkung werden nach ihrer Gültigkeit im Märchen hinterfragt. Wie werden beispielsweise Gewaltwirkungen auf äußere Erscheinungsbilder betroffener Märchenfiguren, Tötungsgeschehen und Tatwerkzeuge dargestellt? Inwiefern entsprechen Schilderungen der Tatbestände und ihre Bewertung im Märchen auch historischem Rechtsverständnis? Was unterliegt den epischen Gesetzen des Märchens?